Wird GILT die erforderliche Zahl an Unterstützungserklärungen für die Nationalratswahl 2019 erhalte...
Es gilt die von GILT bekanntgegebene Zahl rechtzeitig eingelangter Unterstützungserklärungen ("UE"). "Rechtzeitig" bedeutet so eingelangt, dass GILT die erforderlichen UE bis spätestens 2. August 2019 17:00 Uhr bei der jeweiligen Landeswahlbehörde abgeben kann.
"Nein, nirgendwo" heisst dass GILT in keinem Bundesland die erforderliche Zahl an UE erhält
"Nein, nicht überall" bedeutet, dass für ein oder mehr Bundesländer nicht genügend UE einlangen.
"Knapp, aber doch" bedeutet, dass GILT spätestens am 2. August genügend UE melden kann.
"Ja, locker" bedeutet dass GILT schon am 29. Juli überall genügend UE melden kann.